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   BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10   

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https://dejure.org/2011,12497
BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10 (https://dejure.org/2011,12497)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2011 - 1 StR 490/10 (https://dejure.org/2011,12497)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 1 StR 490/10 (https://dejure.org/2011,12497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichte sind nicht zur Bescheidung jedes Vorbringens der Parteien gezwungen; Verpflichtung des Gerichts zur Bescheidung eines jeden Vorbringens der Parteien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a; GG Art. 103 Abs. 1
    Gerichte sind nicht zur Bescheidung jedes Vorbringens der Parteien gezwungen; Verpflichtung des Gerichts zur Bescheidung eines jeden Vorbringens der Parteien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

    Auszug aus BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Verletzung anwaltlicher Berufspflichten: Rechtsanwaltswerbung auch mit

    Das nunmehr mit Schriftsatz vom 3. April 2021 erfolgte Vorbringen des Rechtsanwalts hätte sich auf das Ergebnis der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde allerdings nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Rechtsanwalts auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 356a StPO verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 127/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg, denn die unterbliebene Kenntnisnahme hat sich auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 356a StPO verletzt ist (vgl. BT-Drucks. 15/3706, S. 18; BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2021 - AnwSt (B) 4/20 mwN; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08 Rn. 6; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10; vom 11. März 2008 - 4 StR 454/07; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25 mwN).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22

    Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

    Allerdings ist dieser auf einer fehlerhaften Aktenführung beruhende Verfahrensmangel nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 356a Satz 1 StPO, da sich die unterbliebene Kenntnisnahme nicht auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5; vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17, juris Rn. 4; BT-Drucks. 15/3706 S. 18; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25).
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